An die Atemschutzträger/innen der Feuerwehr werden nach §14 UVV und GUV-V C53 Feuerwehrdienstverordnung besondere Anforderungen gestellt.
Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzträger/innen nach dem ehemals DGUV Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen sind.
Inhalt dieser Atemschutzauglichkeitsuntersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .
Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:
Die Atemschutztauglichkeit-Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des/r Atemschutzträger/in.
Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen, ab dem 51. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.
Wir beraten Sie gern direkt unter der Telefonnummer 07742 9227520.
Eine Terminvereinbarung ist auch Problemlos online unter dem untenstehenden Button möglich und deinen Termin zur .
Wir bieten hier, speziell für die Feuerwehren, auch Gruppentermine am Samstagvormittag.
Rufen Sie uns dafür gerne an oder schicken Sie uns eine Mail an
MSB GmbH
für Arbeits- und Verkehrsmedizin
(Postanschrift)
79771 Klettgau
Untere Breite 3
Tel. 07742 922 7520
Die Untersuchungen finden in unseren Praxisräumen statt. Diese finden Sie
in
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In der Bütze 24
oder
78224 Singen
Ekkehardstr. 82
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