Jedes Unternehmen ist nach der deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften verpflichtet, die Gefährdung der Mitarbeiter in seinem Unternehmen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Hierzu zählen unter anderem auch die Benennung eines Betriebsarztes sowie ggf. die Durchführung entsprechender Vorsorgeuntersuchungen. Des Weiteren werden bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern eine sogenannte Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung durch den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft gefordert. Der Betriebs-spezifische Teil richtet sich nach der erfolgten Gefährdungsbeurteilung. Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehören u.a.:
Wir betreuen Unternehmen in der Region nach den Regeln der DGUV Vorschrift 2 und ASiG.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns.
Weitere Infos finden Sie unter www.msb-betriebsarzt.de
MSB GmbH
für Arbeits- und Verkehrsmedizin
(Postanschrift)
79771 Klettgau
Untere Breite 3
Tel. 07742 922 7520
Die Untersuchungen finden in unseren Praxisräumen statt. Diese finden Sie
in
79771 Klettgau-Erzingen
In der Bütze 24
oder
78224 Singen
Ekkehardstr. 82
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